Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 tritt an der Musikschule der Stadt Freising eine neue Gebührensatzung in Kraft.
Die neue Gebührensatzung finden Sie hier oder unter Dokumente (freising.de)
Wieso eine neue Gebührensatzung?
Nachdem die Musikschulsatzung und Schulordnung vor zwei Jahren grundlegend überarbeitet wurde (Link) stand auch eine Neufassung der Gebührensatzung an.
Die Gebühren werden zwar regelmäßig durch die Änderungssatzung angepasst, einige Formulierungen und Details der Gebührensatzung waren aber nicht mehr zeitgemäß und wurden deshalb überarbeitet. Vor allem der Abschnitt zu Geschwister- und Mehrfächerermäßigung sowie zur Sozialermäßigung wurde grundlegend überarbeitet.
Wie ist die neue Satzung entstanden?
Wie auch bei der Musikschulsatzung war die Grundlage eine Mustersatzung des Verbandes bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) für kommunale Musikschulen. Diese Vorlage wurde von der Musikschulleitung gemeinsam mit dem Musikschulbüro in Abstimmung mit der Stadtverwaltung (Kämmerei, Amt für Kindertagesstätten/Schulen, Rechtsamt) sowie dem Beirat der Musikschule an Freising angepasst.
Die neue Gebührensatzung wurde am 27. Mai 2024 vom Finanz- und Verwaltungsausschuss und am 12. Juni 2024 vom gesamten Freisinger Stadtrat beschlossen und tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen, die in den vergangenen Monaten intensiv an der Neufassung der Gebührensatzung mitgearbeitet haben.
Was hat sich konkret geändert?
Anpassung der Sozialermäßigung:
Bei der Berechnung des Anspruchs auf Sozialermäßigung wurde der Faktor von 2,5 auf 2,7 erhöht. Verschiedene Rechenbeispiele haben ergeben, dass sich dadurch der Personenkreis mit Anspruch auf Sozialermäßigung deutlich vergrößert. Im Zweifelsfalle lohnt es sich auf jeden Fall einen Antrag zu stellen.
Der neu eingeführte Sozialpass im Landkreis Freising wurde bewusst nicht in die Gebührensatzung aufgenommen, da mit der aktuellen Regelung Ermäßigung sogar bis zu 100% möglich sind.
Anpassung der Geschwister- und Mehrfächerermäßigung:
Mit dem Ziel, den Kreis der Begünstigten deutlich zu vergrößern wurde die Geschwister- und Mehrfächerermäßigung angepasst.
Ab dem neuen Schuljahr wird eine Geschwisterermäßigung bereits ab dem 2. Kind in Höhe von 10% gewährt. Für das 3. Kind beträgt die Ermäßigung 30% und ab dem 4. Kind 50%. Gleichzeitig wurde die Mehrfächerermäßigung einheitlich auf 20% (ab dem 2. Instrument) festgelegt.
Die bisherigen Ermäßigungen stammen noch aus der Gründungszeit der Musikschule und sind in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Große Familien haben bisher sehr stark profitiert, kleinere Familien wurden kaum berücksichtigt. Deshalb war diese Anpassung nach gut 50 Jahren überfällig. Bisher hatten etwa 20 Familien Anspruch auf Geschwisterermäßigung, mit der Neuregelung werden es deutlich über 100 Familien sein.
Im Zuge der Umstellung kann es für einzelne Familien zu einer überdurchschnittlichen Gebührensteigerung kommen. Bei finanziellen Engpässen bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an die Schulleitung oder das Büro zu wenden. Wir werden uns bemühen, auch mit Unterstützung des Fördervereins der Musikschule eine Lösung zu finden.
Organisatorische und verwaltungstechnische Anpassungen, u.a.:
- §1 (4) Erwachsenenzuschlag wird erst ab 21 Jahren fällig.
Schüler:innen und Studierende zwischen 18 und 21 Jahren ersparen sich damit den Ausbildungsnachweis.
Für alle über 21 Jahren wird bei entsprechender Vorlage eines Nachweises weiterhin kein Erwachsenenzuschlag erhoben.
Gleiches gilt für Erwachsene, die ein GdB von mind. 50 nachweisen können (§5 (5)) - §1 (5) Erhebung von Gebühren für Workshops, Projekte, Prüfungen wie z.B. FLP sind jetzt in der Satzung festgehalten
- §7 Erstattungen: die Formulierungen für Schüler:innen und Lehrkräfte wurden angeglichen.
Erstattungen sind weiterhin nur auf schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag für ein abgelaufenes Schuljahr muss spätestens bis zum 30.9. des Jahres gestellt werden.
Die Neufassung der Gebührensatzung bringt vor allem Vorteile bei den Geschwister- und Sozialermäßigungen und auch verwaltungstechnische Erleichterungen.
Wir hoffen, die Gebührensatzung wird sich auch im Alltag bewähren.
Bei Fragen zur neuen Gebührensatzung können Sie sich gerne per Mail an uns wenden.