Der Unterricht an der Musikschule Freising wird durch einen Zuschuss der Stadt Freising und Elterngebühren finanziert. Zusätzlich leistet der Freistaat Bayern einen Zuschuss für die Lehrpersonalausgaben.

Die Elterngebühren an der Musikschule Freising richten sich nach:

  • der Unterrichtsform (z.B. Einzelunterricht, Gruppenunterricht)
  • der Dauer (z.B. 30 Minuten, 45 Minuten)
  • dem Wohnort

Für Schüler*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Freising gilt der ermäßigte Gebührensatz (die beiden Spalten rechts in der Gebührenordnung).

Die Gebühren gelten für ein volles Schuljahr von September bis August und werden in vier Raten fällig (15. November, 15. Januar, 15. März, 15. Juni).
Wir bitten um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates.

Die Gebühren an der Musikschule sind nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. Die Regelungen zur Geschwister- oder Mehrfachermäßigung sowie Sozialermäßigung entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung. Bitte beachten Sie auch die aktuelle Änderungssatzung.

Ensemble, Chor und Orchester sind für Schüler*innen, die an der Musikschule Freising Instrumental- oder Gesangsunterricht nehmen, kostenfrei.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zu den Gebühren und Ermäßigungen an der Musikschule ist unser Sekretariat gerne behilflich.

Telefon: 08161 54-20000
E-Mail: musikschule@freising.de


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