Neue Satzung für die Musikschule Freising

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 tritt an der Musikschule Freising eine neue Satzung in Kraft.
Die neue Satzung der Musikschule finden Sie hier oder unter Service & Anmeldung/Downloads & Videos/Dokumente

Wieso eine neue Satzung?
Die Satzung der Musikschule wurde 1991 grundlegend geändert und zuletzt 1998 überarbeitet. Nach über 20 Jahren war es Zeit, einige Inhalte an das aktuelle Musikschulwesen anzupassen, Formulierungen zu überarbeiten und einige Details neu zu regeln.
Die grundlegenden Inhalten, wie Aufgabe, Zweck und Wesen der Musikschule, Trägerschaft oder vor allem die Erfüllung der Kriterien der bayerischen Sing- und Musikschulverordnung wurden beibehalten, teils aber neu formuliert.

Wie ist die neue Satzung entstanden?
Grundlage für die neue Satzung ist ein Mustersatzung des Verbandes bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) für kommunale Musikschulen. Diese Vorlage wurde von der Musikschulleitung gemeinsam mit dem Musikschulbüro in Abstimmung mit der Stadtverwaltung (Rechtsamt, Amt für Kindertagesstätten/Schulen), dem Beirat der Musikschule und dem Kollegium an die Freisinger Gegebenheiten angepasst.
Am 12. Juli 2022 wurde die neue Satzung vom Kulturausschuss und am 21. Juli 2022 vom gesamten Freisinger Stadtrat beschlossen und trat am 1. September 2022 in Kraft.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen, die über die letzten 1 1/2 Jahre intensiv an der Neufassung der Satzung mitgearbeitet haben.

Was hat sich konkret geändert?
Im Gegensatz zur alten Satzung besteht die neue Satzung aus zwei Teilen:
die Satzung regelt grundlegende Dinge und gibt die Rahmenbedingungen vor;
die Schulordnung (als Teil der Satzung) organisiert das Innenleben der Musikschule. Hier ist der Bereich, in dem man wichtige Details und Abläufe des Musikschullebens nachlesen kann.
Hier die wichtigsten Änderungen der neuen Satzung und Schulordnung im Überblick:
Satzung

  • §1: der Name wurde jetzt offiziell in Musikschule der Stadt Freising geändert
  • §6: digitale Angebote wurden als Ergänzung des Präsenzunterrichts aufgenommen (siehe auch Schulordnung §1 Abs. 4 und §12)
  • §8: Kooperationen mit Kitas und Schulen sind neu in der Satzung erwähnt

Schulordnung

  • §1: Aufbau und Struktur der Musikschule sind neu definiert und orientieren sich am bewährten Strukturplan des VdM.
    Weitere Details des Aufbaus regeln die folgenden Paragraphen
  • §8: die Anmeldung an der Musikschule kann künftig auch online erfolgen (sobald das Formular freigeschaltet ist). Die Anmeldung wird erst durch eine Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
  • §9: Wichtigste Änderung!
    Künftig sind für den Instrumental-/Vokalunterricht, für Ballett, Ensembles und Chor keine Wiederanmeldungen mehr erforderlich.
    Um den Unterricht zum neuen Schuljahr zu beenden, muss künftig eine schriftliche Abmeldung bis zum 31. Mai eines Jahres vorliegen, ansonsten verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Schuljahr.
    Für die Kurse der EMP, die in der Regel nur ein bis zwei Jahre dauern, ist eine Kündigung nicht nötig. Um den Unterricht fortzusetzen, bitten wir um eine Neu- oder Wiederanmeldung für das folgende Schuljahr.
  • §13: Aufsicht besteht während der vereinbarten Unterrichtszeit und beginnt/endet im Unterrichtsraum (bisher nicht erwähnt)
  • §18: Bescheinigungen über den Besuch der Musikschule (Zeugnis) wird nur noch auf Wunsch ausgestellt
  • §19: Schüler*innen sind an der Musikschule wie auch bei den allgemeinbildenden Schulen gegen Unfall versichert (bisher nicht erwähnt)

In der Satzung sind einige Details des Musikschulalltages neu geregelt und an die Freisinger Verhältnisse angepasst worden. Wir hoffen, die neue Satzung bewährt sich im Alltag und erleichtert einige Abläufe.
Vor allem die Abschaffung der Wiederanmeldung und die Einführung der Onlineanmeldung vereinfacht den Verwaltungsprozess enorm und spart viel Papier.

Bei Fragen zur neuen Satzung können Sie sich gerne jederzeit per Mail an uns wenden.

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